Verkehrswertes gemäß Baugesetzbuch (BauGB) § 194 Verkehrswert (BauGB)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Sachwert

Sachwert im Rahmen der Baufinanzierung. Der Begriff „Sachwert“ ist verankert im Bereich der Immobilienfinanzierung. Mit dem Sachwert einer Immobilie wird ihr Gesamtwert rein materiell ermittelt. Zu seiner Berechnung werden der Bodenwert, der Gebäudewert und der bauliche Wert der zugehörigen Außenanlagen herangezogen.

Ertragswert

Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie aus den Mieteinnahmen abgeleitet. Im Vordergrund steht die Frage, wie viel Gewinn ein Käufer mit der Immobilie erzielen kann. Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Wohnimmobilien sowie bei Gewerbeimmobilien angewendet.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an MUC Immobilien und Ihre Kontaktaufnahme.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um die Immobilie.